Versicherungslexikon - Begriffe mit A
Altersrente für FrauenFrauen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren sind, das 60. Lebensjahr vollendet haben, mehr als zehn Jahre einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem vollendeten 40. Lebensjahr nachgegangen sind und eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, dürfen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitig und mit dem 65. Lebensjahr regulär in Rente gehen.
Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fällt ein Abschlag auf die Altersrente an, er liegt bei 0,3 Prozent pro Monat und insgesamt maximal 18 Prozent. Diese Form der Altersrente entfällt für die Geburtsjahrgänge ab 1952.
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