Basistarif Private Krankenversicherung
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Versicherungslexikon - Begriffe mit B
BasistarifMit der Einführung der Gesundheitsreform wurden allen privaten Krankenversicherer verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Die Leistungen des Basistarifs sind gesetzlich festgelegt und entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Für den Basistarif besteht Annahmezwang, so dass der Versicherer bis auf wenige Ausnahmen einen Antrag nicht ablehnen darf. Außerdem werden im Basistarif keine Risikozuschläge aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Versicherten erhoben. Allerdings hat der Basistarif neben der relativ schwachen Leistung vor allem den Nachteil, dass der monatliche Beitrag in etwa dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Damit handelt es sich bei dem Basistarif letztlich um einen Tarif mit schwacher Leistung zu relativ hohen Kosten.
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