Beamte Krankenversicherung
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Versicherungslexikon - Begriffe mit B
Beamte KrankenversicherungBeamte sind aufgrund ihres Berufsstatus von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Trotzdem besteht seit dem 01. Januar 2009 auch für sie die Pflicht zur Krankenversicherung.
In der Regel werden Beamte deshalb eine private Krankenversicherung abschließen, alternativ kommt die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse in Frage.
Ebenso wie Arbeitnehmer auch erhalten Beamte einen Zuschuss ihres jeweiligen Dienstherrn zur Krankenversicherung, die sogenannte Beihilfe.
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