Dienstunfähigkeit bei Beamten
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Versicherungslexikon - Begriffe mit D
Dienstunfähigkeit bei BeamtenDie Dienstunfähigkeit der Beamten entspricht im Wesentlichen der Berufsunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit ist definiert als die dauernde Unfähigkeit des Beamten, aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seinen Dienstpflichten dauerhaft nachzukommen.
Diese Dienstunfähigkeit ist durch ein amtsärztliches Gutachten zu bestätigen. Tritt eine Dienstunfähigkeit ein, muss der jeweilige Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzen. Damit kann der Dienstherr letztlich unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist.
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