Versicherungslexikon - Begriffe mit D
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung besteht, wenn für denselben Versicherungsfall Versicherungsverträge bei mehreren Versicherungsgesellschaften abgeschlossen sind, bei denen ein Anspruch auf Ersatz der anfallenden Kosten besteht und bei denen die resultierende Leistung höher als die angefallenen Kosten wären.
Besteht eine Doppelversicherung, dann hat der Versicherungsnehmer die neue Gesellschaft entsprechend zu informieren und den Vertrag aufzuheben. Tut er dies nicht und besteht die Doppelversicherung fort, dann kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn er zur Leistung aufgefordert wird.
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