Versicherungslexikon - Begriffe mit E
EntgeltumwandlungBei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoarbeitsentgelts für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge verwendet. Die Beiträge werden vom Arbeitsgeber direkt abgezogen, durch diese Minderung des Bruttoarbeitsentgelts vermindert sich auch das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen. Damit hat der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer und weniger Sozialabgaben zu zahlen.
Arbeitnehmer in Deutschland haben per Gesetz einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wichtigsten Durchführungswege der Entgeltumwandlung sind die Pensionskasse, der Pensionsfonds oder eine Direktversicherung.
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