Spanien arrow Orte arrow News arrow Private Krankenversicherung 2010

Private Krankenversicherung 2010

Montag, 7. Dezember 2009

krankenversicherung title=Neuigkeiten zur Privaten Krankenversicherung ab 2010

Jahr für Jahr erleben es die privat Krankenversicherten in Deutschland – sie bekommen zum Ende jedes Kalenderjahres Briefe von ihren Versicherern. Und zwar immer wegen des gleichen Themas - der Anpassung der Beiträge für Ihre Versicherungen für die private Krankenversicherung. Hierbei werden sie zum einen informiert, wie hoch die Beiträge, die sie im Vorjahr bezahlt haben, waren, zum zweiten, wie viel sie im kommenden Kalenderjahr zu zahlen haben werden. Besagte Anpassungen können sowohl Beitragssenkungen als auch Beitragsanhebungen sein. Für 2010 war die Post der PKV Unternehmen für die meisten PKV Kunden unerfreulich, da es größtenteils um Prämienanhebungen ging. Die durchschnittliche Beitragserhöhung wird als „bis 10 %“ angegeben, die Spitzen liegen bei verschiedenen Gesellschaften allerdings bei über 20 %.



Ab 2010 ergeben sich für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung allerdings zwei wichtige Änderungen.

Für Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen, entfällt die so genannte drei Jahresfrist: der im Jahr 2007 eingeführten Regelung nach war der Wechsel der freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) nur nach einer Wartezeit von drei Jahren möglich. Nach dieser Regelung mussten sie drei Kalenderjahre in Folge ein Einkommen haben, das oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer) lag. Im neuen Jahr gilt die alte Regelung, nach der nur das Einkommen in einem Kalenderjahr vor einer Aufnahme in die PKV nachzuweisen ist: Ab 2010 liegt die Pflichtversicherungsgrenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 49.950 € und die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 €.

Dank des ab 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetzes können zudem die Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung noch stärker steuerlich geltend gemacht werden: als Sonderausgaben. Die Höchstsätze erhöhen sich dabei von 1.500 € auf 1.900 € jährlich (für Arbeitnehmer) und von 2.400 € auf 2.800 € (für Selbständige). Die Kosten für den dem GKV Basisniveau entsprechenden s. g. Basisschutz der PKV sollen dabei sogar in voller Höhe abgesetzt werden können.
 
< zurück   weiter >