Private Krankenversicherung 2010
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Montag, 7. Dezember 2009 |
Neuigkeiten zur Privaten Krankenversicherung ab 2010 Jahr für Jahr erleben es die privat Krankenversicherten in Deutschland – sie bekommen zum Ende jedes Kalenderjahres Briefe von ihren Versicherern. Und zwar immer wegen des gleichen Themas - der Anpassung der Beiträge für Ihre Versicherungen für die private Krankenversicherung. Hierbei werden sie zum einen informiert, wie hoch die Beiträge, die sie im Vorjahr bezahlt haben, waren, zum zweiten, wie viel sie im kommenden Kalenderjahr zu zahlen haben werden.
Besagte Anpassungen können sowohl Beitragssenkungen als auch
Beitragsanhebungen sein. Für 2010 war die Post der PKV Unternehmen für
die meisten PKV Kunden unerfreulich, da es größtenteils um
Prämienanhebungen ging. Die durchschnittliche Beitragserhöhung wird als
„bis 10 %“ angegeben, die Spitzen liegen bei verschiedenen
Gesellschaften allerdings bei über 20 %.
Ab 2010 ergeben sich für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung allerdings zwei wichtige Änderungen.
Für Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln wollen, entfällt die so
genannte drei Jahresfrist: der im Jahr 2007 eingeführten Regelung nach
war der Wechsel der freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern von
der gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) nur nach einer Wartezeit
von drei Jahren möglich. Nach dieser Regelung mussten sie drei
Kalenderjahre in Folge ein Einkommen haben, das oberhalb der
Pflichtversicherungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze für
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer) lag. Im neuen Jahr gilt die
alte Regelung, nach der nur das Einkommen in einem Kalenderjahr vor
einer Aufnahme in die PKV nachzuweisen ist: Ab 2010 liegt die
Pflichtversicherungsgrenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 49.950 €
und die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 €.
Dank des ab 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetzes können zudem die
Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung noch stärker steuerlich
geltend gemacht werden: als Sonderausgaben. Die Höchstsätze erhöhen
sich dabei von 1.500 € auf 1.900 € jährlich (für Arbeitnehmer) und von
2.400 € auf 2.800 € (für Selbständige). Die Kosten für den dem GKV
Basisniveau entsprechenden s. g. Basisschutz der PKV sollen dabei sogar
in voller Höhe abgesetzt werden können.
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