Gesetzliche Krankenkassen
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Versicherungslexikon - Begriffe mit G
Gesetzliche KrankenkassenDie gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die ein Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems ist. Weitere Bausteine des deutschen Sozialversicherungssystems sind die Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und die Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Markt der gesetzlichen Krankenkassen ist ähnlich weit gefächert wie der Markt der privaten Krankenversicherungen. Zwar unterscheiden sich die Monatsbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse nicht so maßgeblich voneinander wie die Beiträge für die private Krankenversicherung, weil sie alle auf Basis des gesetzlichen Einheitsbeitragssatzes berechnet werden, aber hinsichtlich der Leistungen differenzieren sich die gesetzlichen Kassen durchaus voneinander.
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