Leistungen Krankenversicherung im Ausland
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Versicherungslexikon - Begriffe mit L
Leistungen GKV im AuslandDie Leistungen der GKV im Ausland sind im Sozialgesetzbuch im sogenannten Territorialprinzip verankert. Danach besteht im Ausland grundsätzlich erst einmal kein Leistungsanspruch des gesetzlich Versicherten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.
Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung. So besteht ein Leistungsanspruch in Ländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Auch Behandlungen, die nur im Ausland möglich sind, kann die Krankenkasse ganz oder teilweise übernehmen. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können die Kosten einer notwendigen akuten Behandlung unter Umständen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht werden.
Allerdings werden diese Kosten häufig nur in gewissem Umfang von der GKV erstattet. Es empfiehlt sich daher, die Lücken der GKV durch den Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung zu schließen, die den Aufenthalt im Ausland abdeckt.
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