Ein Auslandsaufenthalt zum Zwecke des Studiums, eines Praktikums oder im Rahmen von einem Schüleraustausch kann vom Staat finanziell im Rahmen des Auslandsbafög unterstützt werden.
Anders als beim Inlandsbafög ist nicht das Amt für Ausbildungsförderung am Studienort für die Gewährung des Bafögs zuständig, sondern die Länder wurden den einzelnen Bafögämtern in Deutschland zugeteilt. Daher ist es möglich, dass Studenten in Berlin, welche ein Praktikum in den USA absolvieren möchten, das Auslandsbafög beim Studentenwerk in Hamburg beantragen müssen.
Hier findet Ihr die große Liste der Ämter für Auslandsbafög. Klickt einfach auf das Land in dem ihr einen Auslandsaufenthalt anstrebt, um zu sehen welches Bafögamt für welches Land zuständig ist.