Rentenversicherung gesetzlich und privat
|
Versicherungslexikon - Begriffe mit R
Der Begriff „Rentenversicherung“ kann in die Bestandteile der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung unterteilt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die gesetzliche Rente als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie wird nach dem Umlageverfahren finanziert.
Die private Rentenversicherung ist der Vertrag eines Versicherungsnehmers mit einem Versicherungsunternehmen. Der Versicherte zahlt hier über einen längeren Zeitraum Beiträge ein um mit Ablauf der Versicherung eine größere Summe an Kapital oder eine laufende Rente ausgezahlt zu bekommen.
|