Versicherungslexikon - Begriffe mit V
Die gesetzliche Rente der heute berufstätigen Generation wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu decken. Eine private Altersvorsorge ist folglich dringend angeraten, um den gewohnten Standard im Alter weitgehend aufrecht zu erhalten und einer möglichen Altersarmut vorzubeugen.
Als Versorgungslücke bezeichnet man die Lücke zwischen dem aktuellen Einkommen und der erwarteten gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss mit betrieblicher und privater Altersvorsorge abgedeckt werden.
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